waffenbesitzkarte.de
waffenbesitzkarte.de gibt einen allgemeinen Überblick zu diesem Thema. Für Richtigkeit, Vollständigkeit usw. kann keine Haftung übernommen werden. Auch können hier nur die wichtigsten Grundsätze behandelt werden. Es gibt zahlreiche Sonderfälle und Ausnahmen, die hier nicht zur Sprache kommen. Im Zweifelsfall wenden Sie Sich bitte immer an die zuständige Behörde!
Grundsätzlich muss jede Schusswaffe in eine sog. "Waffenbesitzkarte" eingetragen werden. Diese dient zum einen als Legitimationspapier für den Waffenerwerb und zum anderen als Nachweis über den legalen Besitz.
Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind Gas- und Schreckschusswaffen, sowie Luftdruck-, Federdruck- und Co2 - Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen von Personen ab 18 Jahren frei erworben werden.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt jedoch lediglich zum Besitz der Waffe und zum Schießen auf genehmigten Schießständen. Wer eine Waffe "führen", d.h. in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit tragen will, benötigt einen "Waffenschein".