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Rote Waffenbesitzkarte (Waffensammler)

Wer Waffen sammeln will, muss nachweisen, dass er beabsichtigt eine kulturhistorische Sammlung anzulegen oder zu erweitern. Hier kommen insbesondere Sammlungen für ein bestimmtes Gebiet und/oder Zeitepoche in Frage.

Der Antragsteller muss hierbei nachweisen, dass er bereits in waffentechnischer und waffenhistorischer Sicht ausreichende Kenntnisse besitzt. Die bloße Aussage "Ich möchte Waffen sammeln" ist nicht ausreichend. Waffen sammeln können Personen, die eine kulturhistorisch bedeutsame Waffensammlung aufbauen möchten, die hierzu notwendigen Kenntnisse besitzen und Möglichkeiten haben, eine Waffensammlung sicher unterzubringen.

Den Anträgen ist grundsätzlich ein Gutachten über die beabsichtigte Anlegung oder Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Waffensammlung als Bedürfnisnachweis beifügen. Es ist eine Sachkundeprüfung abzulegen. Auch hier beträgt die Anmeldefrist 14 Tage.

Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt nicht zum Munitionserwerb.