Gelbe Waffenbesitzkarte
Gelbe Waffenbesitzkarte (Sportschützen)
Die gelbe Waffenbesitzkarte wird nur an Sportschützen erteilt. Sie berechtigt lediglich zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).
Nachweis einer mindestens einjährigen, regelmäßigen schießsportlichen Betätigung nach überörtlichen Regeln, z.B. durch Bescheinigung des anerkannten Schützenverbandes über Bedürfnis, ab der 3. Kurzwaffe besondere Bedürfnisbescheinigung durch den anerkannten Schützenverband, dem der Verein angehört. Ferner ist ein Zeugnis über eine abgelegte Sachkundeprüfung vorzulegen.
Nach dem Erwerb ist die Waffe in jedem Fall jedoch innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Landkreis anzumelden.
Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb von Munition für die in der Karte eingetragenen Waffen.